Pfingstgemeinde Frauenfeld
Statuten
Name, Sitz, Zweck
Art.
1
a)
Die Pfingstgemeinde Frauenfeld ist ein Verein nach Art. 60 des Schweiz.
Zivilgesetzbuches und ist der Schweiz. Pfingstmission (SPM) an-gegliedert.
b)
Der Sitz des Vereins ist Frauenfeld
c)
Der Verein bezweckt die Ausbreitung des Evangeliums von Jesus Christus
und das geistliche Wachstum der Gläubigen. Er verfolgt keine wirtschaft-
lichen Ziele. Grundlage für Lehre, Gemeindeleben und Zielsetzung der
Pfingstgemeinde Frauenfeld ist die Bibel. Die soziale Tätigkeit umfasst aktive
Lebenshilfe und Beratung von Jugendlichen und Erwachsenen in allen
Lebenslagen u.a.
Zur Erfüllung des Vereinszweckes kann die Pfingstgemeinde Frauenfeld
geeignete Liegenschaften mieten oder kaufen.
Organisation
Art.
2.
a)
Die Organe der Pfingstgemeinde Frauenfeld sind:
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Rechnungsrevisoren
b)
Die durch den Vorstand in den Verein aufgenommenen Personen bilden die
Mitgliederver-sammlung. Sie tritt nach Bedarf - mindestens aber einmal
jährlich zusammen.
c)
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen, wenn der
Vorstand es für nötig erachtet, oder wenn ¼ der Mitglieder dies schriftlich
verlangt.
d)
Die Mitgliederversammlung wählt:
- Vereinspräsident
- Pastor
- weitere voll od. teilzeitliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Ältestenschaft
- weitere Vorstandsmitglieder
- Kassier
- Aktuar
- 2 Rechnungsrevisoren
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