Pfingstgemeinde Frauenfeld Statuten Name, Sitz, Zweck Art. 1 a) Die Pfingstgemeinde Frauenfeld ist ein Verein nach Art. 60 des Schweiz. Zivilgesetzbuches und ist der Schweiz. Pfingstmission (SPM) an-gegliedert. b) Der Sitz des Vereins ist Frauenfeld c) Der Verein bezweckt die Ausbreitung des Evangeliums von Jesus Christus und das geistliche Wachstum der Gläubigen. Er verfolgt keine wirtschaft- lichen Ziele. Grundlage  für Lehre, Gemeindeleben und Zielsetzung der Pfingstgemeinde Frauenfeld ist die Bibel. Die soziale Tätigkeit umfasst aktive Lebenshilfe und Beratung von Jugendlichen und Erwachsenen in allen Lebenslagen u.a. Zur Erfüllung des Vereinszweckes kann die Pfingstgemeinde Frauenfeld geeignete Liegenschaften mieten oder kaufen. Organisation Art. 2. a) Die Organe der Pfingstgemeinde Frauenfeld sind: - Mitgliederversammlung - Vorstand - Rechnungsrevisoren b) Die durch den Vorstand in den Verein aufgenommenen Personen bilden die Mitgliederver-sammlung. Sie tritt nach Bedarf - mindestens aber einmal jährlich zusammen. c) Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen, wenn der Vorstand es für nötig erachtet, oder wenn ¼ der Mitglieder dies schriftlich verlangt. d) Die Mitgliederversammlung wählt: - Vereinspräsident - Pastor - weitere voll od. teilzeitliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen - Ältestenschaft - weitere Vorstandsmitglieder - Kassier - Aktuar - 2 Rechnungsrevisoren statuten 1