statuten 3 >Ausschluss - Tod Nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft verfallen sämtliche Rechte und Pflichten des Austretenden. Ansprüche an das Vereinsvermögen bestehen keine. Art. 5 a) Jedes Mitglied entrichtet einen jährl. Mitgliederbeitrag von Fr. 100.- b) Weiter wird die Pfingstgemeinde Frauenfeld durch freiwillige Beiträge, Schenkungen und Darlehen der Mitglieder und Freunde finanziert. c) Über den Gemeindehaushalt wird Rechnung geführt und jährlich anlässlich einer Mitgliederversammlung Rechenschaft abgelegt. d) Für die Verbindlichkeit der Pfingstgemeinde Frauenfeld haftet deren Vermögen, Einzelhaftung der Mitglieder besteht nur in der doppelten Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrages. Statutenrevision; evtl. Auflösung Art. 6 a) Anträge auf Änderung der Statuten oder Auflösung des Vereins können jederzeit vom Vorstand oder von den Mitgliedern gestellt werden. Sie müssen den Mitgliedern spätestens 20 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich unterbreitet werden. Zur Beschlussfassung hierüber ist an der Mitgliederversammlung die Zweidrittelmehrheit erforderlich. Im Falle einer Auflösung beschließt die Mitgliederversammlung - auf Vorschlag des Vorstandes hin - über die Verwen- dung des allfälligen Vermögens- Überschusses und das Vermögen selbst. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter die Mitglieder ist ausgeschlossen. Schlussbestimmungen Art. 7 Über alle in diesen Statuten nicht geregelten Fälle entscheidet der Vorstand unter Respektierung der Artikel 60-79 des Schweiz. Zivilgesetzbuches. Diese Statuten wurden anlässlich der Mitgliederversammlung vom 26. März 2002 angenommen. Sie treten sofort in Kraft und ersetzen diejenigen vom 28. März 2000. Der Vereinspräsident Der Aktuar Der Vostand setzt sich wie folgt zusammen... Präsident   David Maienfisch  (ad. interim) Aktur   Beat Schuppli Kassierin   Margrit Kuratli Pastor   Andi Kleeli Standort- leiterin   Edith Maienfisch Beisitzer   Dave Niederer