statuten 3
>Ausschluss
- Tod
Nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft verfallen sämtliche Rechte und Pflichten
des Austretenden. Ansprüche an das Vereinsvermögen bestehen keine.
Art.
5
a)
Jedes Mitglied entrichtet einen jährl. Mitgliederbeitrag von Fr. 100.-
b)
Weiter wird die Pfingstgemeinde Frauenfeld durch freiwillige Beiträge,
Schenkungen und Darlehen der Mitglieder und Freunde finanziert.
c)
Über den Gemeindehaushalt wird Rechnung geführt und jährlich anlässlich einer
Mitgliederversammlung Rechenschaft abgelegt.
d)
Für die Verbindlichkeit der Pfingstgemeinde Frauenfeld haftet deren Vermögen,
Einzelhaftung der Mitglieder besteht nur in der doppelten Höhe des jährlichen
Mitgliederbeitrages.
Statutenrevision; evtl. Auflösung
Art.
6
a)
Anträge auf Änderung der Statuten oder Auflösung des Vereins können jederzeit
vom Vorstand oder von den Mitgliedern gestellt werden. Sie müssen den
Mitgliedern spätestens 20 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich
unterbreitet werden.
Zur Beschlussfassung hierüber ist an der Mitgliederversammlung die
Zweidrittelmehrheit erforderlich. Im Falle einer Auflösung beschließt die
Mitgliederversammlung - auf Vorschlag des Vorstandes hin - über die Verwen-
dung des allfälligen Vermögens- Überschusses und das Vermögen selbst. Die
Verteilung des Vereinsvermögens unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Art.
7
Über alle in diesen Statuten nicht geregelten Fälle entscheidet der Vorstand
unter Respektierung der Artikel 60-79 des Schweiz. Zivilgesetzbuches.
Diese Statuten wurden anlässlich der Mitgliederversammlung vom 26. März 2002
angenommen. Sie treten sofort in Kraft und ersetzen diejenigen vom 28. März 2000.
Der Vereinspräsident
Der Aktuar
Der Vostand setzt sich wie folgt zusammen...
Präsident David Maienfisch (ad. interim)
Aktur
Beat Schuppli
Kassierin
Margrit Kuratli
Pastor
Andi Kleeli
Standort-
leiterin
Edith Maienfisch
Beisitzer
Dave Niederer